Neue Gottesdienstordnung ab 31. 8. 2025

Neue Gottesdienstordnung ab 31. 8. 2025

Ab dem 31. August 2025 ändert sich die Gottesdienstordnung in der Martin-Luther-Kirchengemeinde.

Wie sieht das Ergebnis praktisch aus?

Christuskirche

(9.30 Uhr)

Martin-Luther-Kirche

(10.30 Uhr)

1. Sonntag im Monat x

Gottesdienst

mit Abendmahl

2. Sonntag im Monat

Gottesdienst

mit Abendmahl

x
3. Sonntag im Monat x Gottesdienst
4. Sonntag im Monat Gottesdienst x
5. Sonntag im Monat

(wenn vorhanden)

Abendgottesdienst

(18 Uhr)

x

 

Welche Kriterien liegen der Ordnung zugrunde?

  • Ein Morgen – Gottesdienst am Sonntag im Wechsel

ungerade Sonntage: Martin-Luther-Kirche / Oberaden

gerade Sonntage: Christuskirche / Rünthe

  • Erster und zweiter Sonntag im Monat: Gottesdienst mit Abendmahl

erster Sonntag im Monat: Oberaden

zweiter Sonntag im Monat: Rünthe

  • In der Regel am letzten Sonntag im Monat ein Gottesdienst in anderer Form in Rünthe
  • Ein Abendgottesdienst am fünften Sonntag, vorzugsweise in Rünthe

Die Taufe findet von September 2025 an grundsätzlich im Sonntagsgottesdienst statt.

  • Ein Tauffest findet alle 5 Jahre statt. Das nächste ist 2028.
  • Während der Sommerferien: gemeinsame Sommerkirche mit der Ev. Friedenskirchengemeinde
  • Die Sitzmöglichkeiten in der Martin-Luther-Kirche werden flexibilisiert.

Warum ist das notwendig?

Es ist notwendig, weil…

… ab 2026 nur eine Pfarrperson noch da ist.

… die Pfarrperson ein Recht auf ein predigtfreies Wochenende im Monat hat.

… die Unterstützung durch ehemalige Pfarrer/innen sehr erwünscht ist, aber nicht eingeplant werden kann.

… Unterstützung aus dem Kirchenkreis nicht mehr verlässlich zugesagt werden kann (nur im Krankheitsfall).

Diese Ordnung gilt ab dem 31. August 2025.

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