Ab dem 31. August 2025 ändert sich die Gottesdienstordnung in der Martin-Luther-Kirchengemeinde.
Wie sieht das Ergebnis praktisch aus?
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Christuskirche (9.30 Uhr) |
Martin-Luther-Kirche (10.30 Uhr) |
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| 1. Sonntag im Monat | x |
Gottesdienst mit Abendmahl |
| 2. Sonntag im Monat |
Gottesdienst mit Abendmahl |
x |
| 3. Sonntag im Monat | x | Gottesdienst |
| 4. Sonntag im Monat | Gottesdienst | x |
| 5. Sonntag im Monat
(wenn vorhanden) |
Abendgottesdienst (18 Uhr) |
x |
Welche Kriterien liegen der Ordnung zugrunde?
- Ein Morgen – Gottesdienst am Sonntag im Wechsel
ungerade Sonntage: Martin-Luther-Kirche / Oberaden
gerade Sonntage: Christuskirche / Rünthe
- Erster und zweiter Sonntag im Monat: Gottesdienst mit Abendmahl
erster Sonntag im Monat: Oberaden
zweiter Sonntag im Monat: Rünthe
- In der Regel am letzten Sonntag im Monat ein Gottesdienst in anderer Form in Rünthe
- Ein Abendgottesdienst am fünften Sonntag, vorzugsweise in Rünthe
Die Taufe findet von September 2025 an grundsätzlich im Sonntagsgottesdienst statt.
- Ein Tauffest findet alle 5 Jahre statt. Das nächste ist 2028.
- Während der Sommerferien: gemeinsame Sommerkirche mit der Ev. Friedenskirchengemeinde
- Die Sitzmöglichkeiten in der Martin-Luther-Kirche werden flexibilisiert.
Warum ist das notwendig?
Es ist notwendig, weil…
… ab 2026 nur eine Pfarrperson noch da ist.
… die Pfarrperson ein Recht auf ein predigtfreies Wochenende im Monat hat.
… die Unterstützung durch ehemalige Pfarrer/innen sehr erwünscht ist, aber nicht eingeplant werden kann.
… Unterstützung aus dem Kirchenkreis nicht mehr verlässlich zugesagt werden kann (nur im Krankheitsfall).
Diese Ordnung gilt ab dem 31. August 2025.

