Die Presbyterinnen und Presbyter leiten zusammen mit den Pfarrpersonen die Gemeinde. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens und kümmern sich um Mitarbeitende wie auch um die Finanzen. Das Presbyterium vertritt die Gemeinde im rechtlichen Sinne, trägt Verantwortung für den Haushalt und als Arbeitgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es bestimmt den Kurs der evangelischen Kirche vor Ort, setzt Schwerpunkte und Akzente, trifft in bewegten Zeiten weitreichende Entscheidungen. Vielerlei Fähigkeiten, Gaben und Kompetenzen sind gefragt – ob Pädagogik, Kreativität und Fantasie, Organisationsentwicklung, Bauwesen oder Finanzen.
Das Presbyterium hat nach Artikel 57 der Kirchenordnung folgende Aufgaben (Auswahl):
- es wirkt bei der Pfarrwahl mit
- es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
- es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
- es legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest
- es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
- es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
- es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
- es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen
- es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
- es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
- es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und übt die Dienstaufsicht aus
- es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
- es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr
Die Vorbereitung für die Diskussionen und Entscheidungen im Presbyterium wird häufig in Fachausschüssen getroffen. Die Zusammensetzung und Arbeit der Fachausschüsse wurde zusammen mit der Satzung der Kirchengemeinde im „Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen“ veröffentlicht.
Welche Fachausschüsse hat die Evangelische Martin-Luther-Kirchengemeinde Bergkamen?
- für Gottesdienst und Kirchenmusik
- für Kinder- und Jugendarbeit
- für Diakonie und Erwachsenenarbeit
- für Friedhofsangelegenheiten
- für Bauwesen und Grundstücksangelegenheiten
für Öffentlichkeitsarbeit
für Verwaltung und Finanzen