Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium (griech. Rat der Ältesten) geleitet. In anderen Landeskirchen heißt das Presbyterium auch Kirchenvorstand. Die Leitung erfolgt in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen und Pfarrer und Presbyterinnen/Presbytern. Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Presbyterinnen und Presbyter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie versehen ihren Dienst unentgeltlich. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.